§ 1.0 – Respektvolles Verhalten
Respektvoller Umgang mit jeden Foundation Personal ist zu pflegen.
SCP:RP
SHK Regelwerk
Hier stehen die speziellen SHK-Regeln. Nutze diese Seite als zentrale Referenz für Befehle, Verhalten und Prozesse innerhalb des Sicherheitskommandos.
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Allgemeines
Respektvoller Umgang mit jeden Foundation Personal ist zu pflegen.
SHKler besetzen grundsätzlich keine Positionen.
Das unnötige Verwenden von Blendgranaten ist verboten.
Sollte keine feste Einteilung bestehen, patrouillieren Sie.
Waffen im Waffenschrank des Kommandos werden mit der Farbe Lila gekennzeichnet.
Die LCZ kann jederzeit (Ausnahme: Code Red) von einem W-L+ patrouilliert werden. Dabei wird mit normalem Menschenverstand die Lage im D-Trakt berücksichtigt. Sollte der D-Trakt nicht besonders gut laufen, werden Sie dort aushelfen.
SSO-SSGT dürfen nur in Notsituation die LCZ betreten.
Bei einem Angriff ist eine taktisch intelligente Position einzunehmen und auf die Befehle der Raidleitung zu hören.
Die LCZ wird nicht verlassen und das "Durchventen" ist ebenfalls verboten.
Es wird kein Personenschutz gegeben, dies ist nicht ihr Aufgabenbereich.
Bei einem Raid wird der Bereich des D-Traktes nicht verlassen.
Man darf maximal 10 Minuten untätig in der Baracke sein.
Sobald man eine Ausbildung, Tryout oder eine Lektion startet, ist man verpflichtet, den SHK Job zu Verlassen.
Befehlsgewalt: Das SHK steht grundsätzlich nicht über dem SHD.
Schusscalls
Die Schusscalls-Berechtigungen sind mit denen des normalen SHDs gleichgestellt.
Es werden bei der Razzia-Wand keine Schusscalls verteilt.
Es werden keine Schusscalls gegeben um den Zeitplan durchzusetzen. (z.B. "Duschbereich oder Tod")
In der Medbay werden keine Schusscalls verteilt, Ausnahme hierbei bilden Notsituationen.
D-Klassen
Anliegen der D-Klassen sind zu beachten.
D-Klassen sind nicht in die Medbay zu bringen, dafür ist das normale SHD da.
Bei Razzien befindet sich das SHK nicht an der Razzia-Wand.
Es werden die Bereiche im D-Trakt abgesucht.
Trainings
Trainings können nur von der SHK Einheitsleitung und den ihnen unterstellten Supervisoren durchgeführt werden.
Trainings werden im Vorfeld angekündigt.
Bei Trainings herrscht Anwesenheitspflicht, das nicht erscheinen ist nur im Zuge einer eingetragenen Abmeldung möglich.
Veteranen & S-OW+ haben keine Anwesenheitspflicht.
Trolling bei einem Training ist untersagt.
Trainings dürfen nur mit Erlaubnis von der Kommando Leitung oder der Trainingsleitung verlassen werden.
Probezeit
Die Probezeit des SHKs gillt ab dem Rang SSO und endet mit der Beförderung auf den Rang SPO.
Angehörige des Sicherheitskommandos welche sich in der Probezeit befinden, müssen immer mit mindestens einer weiteren Person Patroullieren.
Sollte der Sicherheitsbeamte mit einem höheren Rang als SPO dem Sicherheitskommando beitreten werden pauschal 4 Wochen Probezeit vergeben in der § 5.2 greift.