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Sicherheitsdienst

SHK Regelwerk

Richtlinien für das Sicherheitskommando

Hier stehen die speziellen SHK-Regeln. Nutze diese Seite als zentrale Referenz für Befehle, Verhalten und Prozesse innerhalb des Sicherheitskommandos.

Allgemeines

SHK Verhaltensregeln

§ 1.0 – Respektvolles Verhalten

Respektvoller Umgang mit jeden Foundation Personal ist zu pflegen.

§ 1.1 – Keine Positionsbesetzung

SHKler besetzen grundsätzlich keine Positionen.

  • ⤷ Eine Ausnahme gilt ausschließlich im Rahmen eines Raids gemäß § 1.6.

§ 1.2 – Verbot von Blendgranaten

Das unnötige Verwenden von Blendgranaten ist verboten.

§ 1.3 – Patrouillieren bei Unklarheit

Sollte keine feste Einteilung bestehen, patrouillieren Sie.

  • ⤷ SHK ab dem Rang SPO ist es gestattet, alleine zu Patrouillieren, dieses Privileg kann bei Fehlverhalten entzogen werden.

§ 1.4 – Lila Waffenkennzeichnung

Waffen im Waffenschrank des Kommandos werden mit der Farbe Lila gekennzeichnet.

§ 1.5 – LCZ-Patrouille durch W-L+

Die LCZ kann jederzeit (Ausnahme: Code Red) von einem W-L+ patrouilliert werden. Dabei wird mit normalem Menschenverstand die Lage im D-Trakt berücksichtigt. Sollte der D-Trakt nicht besonders gut laufen, werden Sie dort aushelfen.

§ 1.5.1 – LCZ-Zutritt in Notsituation

SSO-SSGT dürfen nur in Notsituation die LCZ betreten.

§ 1.6 – Taktisches Verhalten im Angriff

Bei einem Angriff ist eine taktisch intelligente Position einzunehmen und auf die Befehle der Raidleitung zu hören.

§ 1.7 – LCZ nicht verlassen

Die LCZ wird nicht verlassen und das "Durchventen" ist ebenfalls verboten.

§ 1.8 – Kein Personenschutz

Es wird kein Personenschutz gegeben, dies ist nicht ihr Aufgabenbereich.

§ 1.9 – D-Trakt beim Raid halten

Bei einem Raid wird der Bereich des D-Traktes nicht verlassen.

§ 1.10 – Baracke nur kurz verlassen

Man darf maximal 10 Minuten untätig in der Baracke sein.

§ 1.11 – SHK-Job bei Ausbildung verlassen

Sobald man eine Ausbildung, Tryout oder eine Lektion startet, ist man verpflichtet, den SHK Job zu Verlassen.

§ 1.12 – Befehlsgewalt gegenüber SHD

Befehlsgewalt: Das SHK steht grundsätzlich nicht über dem SHD.

  • § 1.12.1 Ausnahme bildet Geiselnahme oder Raid, hierbei hat SHK die Befehlsgewalt.

Schusscalls

Schusscall-Regeln

§ 2.0 – Schusscalls Gleichstellung

Die Schusscalls-Berechtigungen sind mit denen des normalen SHDs gleichgestellt.

§ 2.1 – Keine Schusscalls an der Razzia-Wand

Es werden bei der Razzia-Wand keine Schusscalls verteilt.

§ 2.2 – Keine Schusscalls zur Zeitplan-Durchsetzung

Es werden keine Schusscalls gegeben um den Zeitplan durchzusetzen. (z.B. "Duschbereich oder Tod")

§ 2.3 – Medbay-Schusscalls nur bei Notsituationen

In der Medbay werden keine Schusscalls verteilt, Ausnahme hierbei bilden Notsituationen.

D-Klassen

Umgang mit D-Klassen

§ 3.0 – D-Klassen-Anliegen beachten

Anliegen der D-Klassen sind zu beachten.

§ 3.1 – D-Klassen nicht in die Medbay

D-Klassen sind nicht in die Medbay zu bringen, dafür ist das normale SHD da.

§ 3.2 – SHK nicht an der Razzia-Wand

Bei Razzien befindet sich das SHK nicht an der Razzia-Wand.

§ 3.2.1 – D-Trakt absuchen

Es werden die Bereiche im D-Trakt abgesucht.

Trainings

SHK Trainingsregeln

§ 4.0 – Trainingsleitung und Supervisoren

Trainings können nur von der SHK Einheitsleitung und den ihnen unterstellten Supervisoren durchgeführt werden.

§ 4.1 – Trainingsankündigung

Trainings werden im Vorfeld angekündigt.

§ 4.2 – Anwesenheitspflicht

Bei Trainings herrscht Anwesenheitspflicht, das nicht erscheinen ist nur im Zuge einer eingetragenen Abmeldung möglich.

§ 4.3 – Veteranen-Ausnahme

Veteranen & S-OW+ haben keine Anwesenheitspflicht.

§ 4.4 – Kein Trolling im Training

Trolling bei einem Training ist untersagt.

§ 4.5 – Trainingsabbruch nur mit Erlaubnis

Trainings dürfen nur mit Erlaubnis von der Kommando Leitung oder der Trainingsleitung verlassen werden.

Probezeit

SHK Probezeitregeln

§ 5.1 – Beginn der Probezeit

Die Probezeit des SHKs gillt ab dem Rang SSO und endet mit der Beförderung auf den Rang SPO.

§ 5.2 – Patrouillenpflicht in der Probezeit

Angehörige des Sicherheitskommandos welche sich in der Probezeit befinden, müssen immer mit mindestens einer weiteren Person Patroullieren.

§ 5.3 – Probezeit bei höherem Rang

Sollte der Sicherheitsbeamte mit einem höheren Rang als SPO dem Sicherheitskommando beitreten werden pauschal 4 Wochen Probezeit vergeben in der § 5.2 greift.